Kleinkindgruppe
In der Kleinkindgruppe entstehen folgende Gebühren ab September 2023:
Kinder von 1 – 3 J.
Buchungszeit:
über 3 bis 4 Std. | 197,00 EURO |
über 4 bis 5 Std. | 212,00 EURO |
über 5 bis 6 Std. | 227,00 EURO |
über 6 bis 7 Std. | 242,00 EURO |
über 7 bis 8 Std. | 257,00 EURO |
über 8 bis 9 Std. | 272,00 EURO |
über 9 bis 10 Std. | 287,00 EURO |
Die Eltern können bedarfsgerecht buchen, d.h. an den Tagen unterschiedlich. Es wird ein wöchentlicher Durchschnitt errechnet. Die Beiträge sind grundsätzlich für 12 Monate zu bezahlen.
Beinhaltet Kosten für
- Für Getränke
- Für Fotos/ Portfolio und Geschenke
- Für unser gesundes Frühstück
Ermäßigungen
Für das 2. Kind, das gleichzeitig die Einrichtung besucht, gilt eine Ermäßigung von 15,– Euro. Seit Januar 2020 unterstützt der Freistaat Bayern die Eltern der Krippenkinder mit einem Krippengeld bis zu monatlich 100,– Euro.
Krippengeld
Das Krippengeld ist einkommensabhängig. Davon profitieren Eltern mit Kindern ab dem 2. Lebensjahr.
Das Krippengeld knüpft an den Besuch einer nach dem BayKiBiG geförderten Kindertagesbetreuung an (Kindertageseinrichtung oder Tagepflege).
Die Einrichtungen weisen nach Art.19.Nr.9 BayKiBiG die Eltern auf die Förderung hin.
Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales direkt an den Antragsteller.
Der Antrag samt Erläuterungen steht auf der Homepage des ZBFS unter www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld.
Regelgruppe Kosten
In der Regelgruppe entstehen folgende Gebühren ab September 2023
Kinder von 3 – 6 J.
Buchungszeit:
über 3 bis 4 Std. | 160,00 EURO |
über 4 bis 5 Std. | 172,50 EURO |
über 5 bis 6 Std. | 185,00 EURO |
über 6 bis 7 Std. | 197,50 EURO |
über 7 bis 8 Std. | 210,00 EURO |
über 8 bis 9 Std. | 222,50 EURO |
über 9 bis 10 Std. | 235,00 EURO |
Windelbeitrag Regelkinder + 27 € im Monat
Die Eltern können bedarfsgerecht buchen, d.h. an den Tagen unterschiedlich. Es wird ein wöchentlicher Durchschnitt errechnet. Die Beiträge sind grundsätzlich für 12 Monate zu bezahlen.
Beinhaltet Kosten für
- Für Getränke jährlich
- Für Fotos/ Portfolio und Geschenke
- Für unser gesundes Frühstück
Ermäßigungen
Für das 2. Kind, das gleichzeitig die Einrichtung besucht, gilt eine Ermäßigung von 15,– Euro.
Zuschuss Freistaat Bayern
Seit April 2019 unterstützt der Freistaat Bayern die Eltern der Kindergartenkinder mit einem Zuschuss von monatlich 100,– Euro. Dies ist an eine Stichtagsregelung gekoppelt, d.h. der Anspruch gilt ab September des Kalenderjahres, in dem das Kind 3 Jahre alt wird. Dieser Zuschuss wird automatisch bei den Gebühren abgezogen.